Patentverletzungen: US-Richter gibt Epson Recht

Wie druckerchannel berichtet, hat ein ITC-Richter (Internationales Handelszentrum) 24 Hersteller und Lieferanten von nachgebauten Druckerpatronen für Epson-Drucker verurteilt. Alle 750 Druckerpatronen, die Epson eingereicht hatte, haben mindestens ein Patent verletzt. Der Verkauf oder Import dieser Tintenpatronen ist daher nicht erlaubt. Auch das Nachfüllen patentverletzender Druckerpatronen ist bereits eine Patentverletzung. Das Nachfüllen von Original-Epson-Druckerpatronen ist jedoch nicht erlaubt, wenn auf der Verpackung darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine wiederbefüllte Druckerpatrone handelt. Es darf dabei nicht der Eindruck entstehen, dass Epson diese Patrone wiederbefüllt hat. Dieses Verbot betrifft auch nicht Druckerpatronen, die Epson-Patente umgehen (zB.: Jettec). Es gibt beispielsweise Hersteller wie Jettec, die ihre Händler aus einer Haftung durch eine Freistellungserklärung aus der Haftung nehmen.

Auf itc.epson.com können Importeure und Händler sich über dieses Urteil informieren.

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